Das Personalreglement mit Einführung der Übergangsleistung bei vorzeitiger Pensionierung wurde mit dem heutigen Wortlaut von § 8 vom Einwohnerrat am tt.mm.jjjj und von der Ortsbürgergemeindeversammlung am 8. Dezember 2015 genehmigt. Es wurde auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.