Diese entspricht insgesamt höchstens dem doppelten Betrag der maximalen einfachen AHV-Jahresrente und wird in monatlichen Raten während insgesamt zwei Jahren ausbezahlt. Anspruch auf eine Übergangsleistung hat, wer im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen bei der Stadt Q._____ angestellt war (vgl. Bericht Revision Personalreglement 2015, S. 1 und 5 [kommunale Akten, act. 10.1]; § 8 Abs. 1 Personalreglement). Das Personalreglement mit Einführung der Übergangsleistung bei vorzeitiger Pensionierung wurde mit dem heutigen Wortlaut von § 8 vom Einwohnerrat am tt.mm.jjjj und von der Ortsbürgergemeindeversammlung am 8. Dezember 2015 genehmigt.