2.3.2. Die in § 8 Personalreglement vorgesehene Übergangsleistung bei vorzeitiger Pensionierung wurde mit der Revision des Personalreglements eingeführt. Anlass war, dass mit dem Inkrafttreten des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret; SAR 163.120) per 1. Januar 2008 das ordentliche Pensionsalter vom 63. auf das 65. Altersjahr erhöht wurde, mit der Möglichkeit des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand. -9-