Zudem erschiene es kaum nachvollziehbar, weshalb tendenziell höher entlöhnte Vollzeitanstellungen im Gegensatz zu Teilzeitanstellungen bei der Kürzung der Übergangsleistungen nicht zu berücksichtigen sein sollten. Wie nachfolgend aufgezeigt wird, sprechen sowohl die Entstehungsgeschichte der Bestimmung wie auch ihr Sinn und Zweck dafür, dass der Wortlaut bereits aus diesem Grund nicht den wahren Sinn der Norm wiedergibt.