nicht im Wege stehe. Der Gesetzgeber habe offenbar nicht gewollt, dass ehemalige Mitarbeitende, welche sich mit der Ausübung eines politischen Amtes oder ähnlichem für das Volk oder eine Organisation einsetzen, mit einer Kürzung der ihnen zustehenden Übergangsleistung sanktioniert würden (Replik, Rz. 16).