2. 2.1. 2.1.1. Der Stadtrat erwog, mit der in § 8 Personalreglement vorgesehenen Übergangsleistung habe man gemäss Bericht und Antrag des Stadtrats an den Einwohnerrat betreffend Revision des Dienst- und Besoldungsreglements vom 15. September 2015 (im Folgenden: Bericht Revision Personalreglement 2015 [kommunale Akten, act. 10.1]) langjährigen Mitarbeitenden trotz der Erhöhung des Rentenalters durch die Aargauische Pensionskasse mit einer finanziellen Unterstützung die vorzeitige Pensionierung ermöglichen wollen.