1. Antrag 1: "Die Herrn A._____ mit Stadtratsbeschluss vom 11. November 2020 zugesprochene monatliche Übergangsleistung gemäss § 8 Abs. 1 Personalreglement der Stadt Q._____ sei ihm seit 1. Januar 2022 weiterhin auszurichten" wird abgewiesen. 2. Antrag 2: "Eventualiter sei Herrn A._____ rückwirkend seit 1. Januar 2022 eine monatliche Übergangsleistung von mindestens 70 % der bisherigen monatlichen Übergangsleistung auszurichten (Kürzung im Umfang des Pensums des Stadtratsmandats)" wird abgewiesen.