5. Am 14. März 2023 nahm der Stadtschreiber Stellung zum Vorbringen, er habe gegenüber A._____ eine Kürzung der Übergangsleistung bei Übernahme eines politischen Amtes verneint. Mit E-Mail vom 17. März 2023 erklärte Stadtammann C._____, A._____ sei nie mit einer entsprechenden Anfrage an sie herangetreten, weshalb sie auch keine -3- Auskunft erteilt habe. Die beiden Stellungnahmen wurden A._____ am 29. März 2023 zugestellt. 6. Mit Eingabe vom 15. Mai 2023 äusserte sich A._____ zu den Stellungnahmen und hielt an seinen Anträgen und Ausführungen fest. 7. Mit Beschluss vom 23. Januar 2024 entschied der Stadtrat Q._____: