2. Mit Schreiben vom 7. September 2022 ersuchte A._____ Stadtammann C._____ um einen anfechtbaren Entscheid hinsichtlich seines Antrags, wonach ihm die monatliche Übergangsleistung seit 1. Januar 2022 weiterhin auszurichten sei, eventualiter im Umfang von 70 % der bisherigen Übergangsleistung. Mit Schreiben vom 9. September 2022 adressierte er dasselbe Ersuchen an den gesamten Stadtrat. Mit E-Mail vom 30. September 2022 bestätigte der Stadtschreiber den Gesuchseingang und wies darauf hin, dass ein externes Anwaltsbüro mit der Erarbeitung der Entscheidgrundlagen beauftragt worden sei.