Per 1. Januar 2022 wurde A._____ in den Stadtrat Q._____ gewählt. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Auszahlung der Übergangsleistungen ohne vorherige Mitteilung bzw. begründeten Beschluss eingestellt. Auf Nachfrage von A._____ erläuterte der Stadtschreiber mit E-Mail vom 18. März 2022 die Gründe für die Einstellung der Leistungen.