7.4. Die Beschwerdeführerin legt in ihrer Begründung nicht dar, aus welchen Gründen ihres Erachtens der Rechtsverzögerungsbeschwerde Chancen zukamen. Sie argumentiert einerseits prozesstaktisch und andererseits mit Umständen, welche sich nach der Erhebung der Beschwerde zugetragen haben sollen. Unter diesen Voraussetzungen ist der Vorinstanz zu folgen, welche die Rechtsverzögerungsbeschwerde bloss 2 ½ Wochen nach Ein- - 12 -