Das Verbot formeller Rechtsverweigerung richtet sich an Verwaltungsbehörden und Gerichte. Der rechtsuchenden Person wird ein gerechtes Verfahren verweigert, wenn ihr ordnungsgemäss eingereichtes Begehren nicht regelkonform geprüft wird (GEROLD STEINMANN/BENJAMIN SCHIND- LER/DAMIAN WYSS, in: Die schweizerische Bundesverfassung, St. Galler Kommentar, 4. Aufl. 2023, Art. 29 N. 30).