Per 2. Januar 2024 sei die Beschwerdeführerin nach R._____ umgezogen. Nach den unbeantworteten Mahnschreiben vom 17. Januar 2024 und 25. Januar 2024 habe der Sozialausschuss am 4. März 2024 entschieden, wegen fehlender Unterlagen nicht auf das Gesuch einzutreten. -7-