3. Der Sozialausschuss Q._____ bestätigt in der Beschwerdeantwort, dass die Beschwerdeführerin das Gesuch um materielle Hilfe bei den Sozialen Diensten am 16. Oktober 2023 einreichte. Aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung der zuständigen Mitarbeiterin und der Abwesenheit der Abteilungsleiterin sei es im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung zunächst zu einer Verzögerung gekommen. Unabhängig davon erscheine die Gewährung der materiellen Hilfe innert 2 ½ Wochen "sportlich" bzw. unrealistisch. Bei der Beschwerdeführerin habe sich ergeben, dass sie über Vermögenswerte verfügt habe, die über dem Vermögensfreibetrag gelegen hätten.