Anlässlich der Anrufe vom 25. Oktober 2023 und vom 30. Oktober 2023 sei ihr jeweils mitgeteilt worden, das Gesuch habe noch nicht geprüft werden können. Mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 habe die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin in Aussicht gestellt, sie werde Rechtsverweigerungsbeschwerde erheben, falls bis zum Abend des 31. Oktober 2023 kein Entscheid vorliege. Am 1. November 2023 seien zwischen 8:00 und 9:30 Uhr keine Mitarbeitenden telefonisch erreichbar gewesen. -6-