Anlässlich der betreffenden Vorsprache habe sie Nudeln und Kartoffelsuppe erhalten, worauf sie mit E-Mail vom 19. Oktober 2023 darum ersucht habe, dass ihr Gesuch dringend geprüft werde. Am 24. Oktober 2023 habe die Beschwerdeführerin vorgesprochen und über die Trennung von ihrem langjährigen Lebenspartner informiert, worauf sie auf den Folgetag vertröstet worden sei. Anlässlich der Anrufe vom 25. Oktober 2023 und vom 30. Oktober 2023 sei ihr jeweils mitgeteilt worden, das Gesuch habe noch nicht geprüft werden können.