II. 1. Die Beschwerdeführerin macht eine Rechtsverzögerung durch den Sozialausschuss Q._____ geltend. Sie habe sich am 10. Oktober 2023 zum Bezug von Sozialhilfe angemeldet, wobei sie Unterlagen zum Ausfüllen erhalten habe. Diese habe sie am 16. Oktober 2023 eingereicht, worauf sie die Auskunft erhalten habe, sie solle sich am 19. Oktober 2023 wieder melden. Anlässlich der betreffenden Vorsprache habe sie Nudeln und Kartoffelsuppe erhalten, worauf sie mit E-Mail vom 19. Oktober 2023 darum ersucht habe, dass ihr Gesuch dringend geprüft werde.