3. Für das vorinstanzliche Verfahren sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsbeiständin zu gewähren. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 8.1 % MwSt. zulasten des Beschwerdegegners. -4- Die Beschwerdeführerin ersucht für das verwaltungsgerichtliche Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege und unentgeltliche Vertretung.