Nachdem A._____ mehrfach insistiert hatte, teilte ihre Rechtsvertreterin den Sozialen Diensten Q._____ mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 mit, es werde ein "Sozialhilfeentscheid" bis am Folgetag erwartet, ansonsten Rechtsverweigerungsbeschwerde erhoben werde. B. 1. Am 1. November 2023 erhob A._____ Verwaltungsbeschwerde wegen Rechtsverweigerung bzw. Rechtsverzögerung mit folgenden Begehren: 1. Es sei festzustellen, dass die Beschwerdegegnerin in rechtsverweigernder und rechtsverzögernder Weise das Gesuch um materielle Hilfe der Beschwerdeführerin bislang nicht prüfte.