Steuerforderungen für die Steuerperioden 2020, 2021 und 2022 von zusammengezählt Fr. 15'000.00 eine Bestätigung (MI-act. 150). Anhand des Betreibungsregisterauszugs vom 13. November 2023 ist sodann festzustellen, dass die Schulden des Beschwerdeführers auf ein breites Spektrum von Forderungen zurückzuführen sind. Zu den Gläubigern gehören unter anderem verschiedene Behörden, diverse Krankenkassen und eine Bank (MI-act. 216 ff.;