Dies, nachdem der Beschwerdeführer aufgrund seiner Verschuldung vom MIKA bereits im Jahr 2008 ermahnt und im Jahr 2016 verwarnt worden war (siehe vorne lit. A). Trotz dieser Ermahnung und Verwarnung wuchs die Verschuldung des Beschwerdeführers weiter an. Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Region Q._____ vom 19. Februar 2018 waren zu diesem Zeitpunkt 13 nicht getilgte Verlustscheine über zusammengezählt Fr. 99'376.06 registriert, bei zwei eingeleiteten Betreibungen von insgesamt Fr. 11'754.40, fünf Forderungen mit laufender Pfändung über ursprünglich Fr. 33'470.76 und zehn Verlustscheine nach Art. 149 SchKG im Gesamtbetrag von Fr. 24'754.96 (MIact. 87 ff.).