Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Region Q._____ vom 1. Mai 2023 waren gegen den Beschwerdeführer zu diesem Zeitpunkt 57 nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre im Gesamtbetrag von Fr. 220'689.81 registriert. Weiter waren 41 definitive Verlustscheine nach Art. 149 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1) über insgesamt Fr. 96'609.36, drei Verlustscheine gemäss Art. 115 SchKG über insgesamt Fr. 14'734.20 und neun Pfändungen für einen Betrag von zusammengezählt Fr. 16'184.71 erfasst (MI-act. 153 ff.).