dabei kann grundsätzlich auch die Bewilligungspflicht in Frage gestellt werden. Selbst gegen auferlegte Kosten könnte sich der Beschwerdeführer mit einer Beschwerde gegen den ihn belastenden Kostenentscheid noch wehren (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.406 vom 22. Juni 2022, Erw. 4.2).