2. 2.1. Regelungsinhalt der angefochtenen, und vom BVU bestätigten, Verfügung vom 11. Dezember 2023 ist die Aufforderung des Stadtrats Q._____ an den Beschwerdeführer, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen oder im Sinne einer Alternative (Wahlrecht) den erstellten Wintergarten zu beseitigen und damit die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs obsolet werden zu lassen. Vor Verwaltungsgericht strittig ist damit lediglich die Frage, ob zu Recht von einer mutmasslichen Bewilligungspflicht ausgegangen und entsprechend ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren eröffnet wurde.