"Der rechtswidrig erstellte Wintergarten ist innerhalb von 3 Monaten nach Rechtskraft des Entscheids vom 11. Dezember 2023 zu beseitigen, oder es ist innert der gleichen Frist ein nachträgliches Baugesuch (unterzeichnet von allen Stockwerk- und Miteigentümern) einzureichen." -3- 2. Die E-Mail des Beschwerdeführers vom 24. Januar 2024 wird dem Stadtrat Q._____ zur Kenntnisnahme zugestellt.