2. Die Protokolle der baupolizeilichen Kontrolle sind zu editieren inklusive der Protokolle von allfälliger Befragungen von Anwohnern und weiteren Eigentümer, der oben erwähnten Liegenschaften [R-Strasse und S-Strasse]. 2. Am 26. Januar 2024 entschied das BVU, Rechtsabteilung (BVURA.24.20): 1. a) Die Beschwerde wird abgewiesen. b) Von Amtes wegen wird der Entscheid vom 11. Dezember 2023 wie folgt neu gefasst: