Der rechtswidrig erstellte Wintergarten ist bis zum 30. Januar 2024 zu beseitigen, oder es ist innert der gleichen Frist ein nachträgliches Baugesuch (unterzeichnet von allen Stockwerk- und Miteigentümern) einzureichen. B. 1. Gegen die Verfügung vom 11. Dezember 2023 erhob A._____ mit Eingabe vom 11. Januar 2024 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) Beschwerde und beantragte: 1. Die Verfügung des Stadtrates vom 11.12.2023 ist vollumfänglich aufzuheben.