Solche Gründe sind auch nicht ersichtlich. Im Weiteren haben sich die tatsächlichen Verhältnisse oder die gesetzlichen Voraussetzungen seit Planerlass auch nicht so verändert, dass die Planung rechtswidrig geworden sein könnte. Dass ein vielfältiges Angebot an Nutzungen im Gesundheits-, Pflege- und Wohlfühlbereich entsteht, war gewollt. Soweit die Beschwerdeführerin verschiedene Nutzungen im Bäderquartier von R._____ und Q._____ auflistet – wobei sie auch solche im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des am S-Platz (in R._____) gelegenen "F._____" nennt, dessen Zukunft und künftige Nutzung heute bekanntermassen jedoch unbestimmt und unklar ist (siehe etwa Medienmitteilung vom