folgte, ist – wie die vorstehende Beurteilung bestätigt – weder "schleierhaft" noch "politisch motiviert", sondern war schlicht richtig. 2.4. 2.4.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, der Markt für die seitens der Planungsbehörde angestrebten "bädernahen" Nutzung sei bereits heute mehr als hinreichend gedeckt bzw. gesättigt. Die Konsequenz davon sei, dass kaum (noch) eine Nachfrage nach Räumlichkeiten für Gewerbe im Gesund- heits-, Pflege- und Wohlfühlbereich bestehe.