Weshalb es aufgrund der Lage/Situierung des Baukörpers B und der architektonischen Eigenheiten (jeweils in Bezug auf die R-Strasse) nicht geeignet sein soll, die strittigen Raumeinheiten im Gesundheits-, Pflege- und Wohlfühlbereich zu nutzen, kann nicht nachvollzogen werden. Die Vergangenheit belegt vielmehr, dass dies sehr wohl möglich ist, wurde die 137 m2 grosse Raumeinheit B3 (im 2. OG) doch über viele Jahre als Yogacenter genutzt. Auch die 130 m2 grosse Raumeinheit B1 (im 1. OG) könnte problemlos im Gesundheits-, Pflege- und Wohlfühlbereich genutzt werden.