sowie ein paar wenige Treppenstufen direkt auf den Hof/Platz (auf Parzelle Nr. aaa) vor dem Baukörper B (wo sich auch dessen Eingang befindet) gelangen (siehe u.a. AGIS-Karten "Amtliche Vermessung", "Luftbild" [ab 2018]). Auf den Zugang von der W-Strasse her ist nachfolgend nicht weiter einzugehen, da – wie sich aus den nachfolgenden Erwägungen ergibt – bereits der Zugang von der R-Strasse her genügt.