fung der ohnehin schon prekären, teilweise gefährlichen, Verkehrssituation führen (vgl. Beschwerde, S. 18 ff.). Sodann behauptet die Beschwerdeführerin, die Vorinstanz habe den Sachverhalt ungenügend ermittelt, da sie keinen Augenschein durchgeführt habe. Ausserdem sei zu bezweifeln, dass im "C._____" und "D._____" der erforderliche Gewerbeanteil eingehalten werde. Schliesslich weist sie darauf hin, dass ein akuter Mangel an Mietwohnungen bestehe, welchem die Gemeinde mit der Gründung einer "Gemeinde AG" Abhilfe schaffen wolle.