Gesundheits-, Pflege- und Wohlfühlbereich. Die Treppe sei für Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen seien, zudem unüberwindbar und stelle auch für anderweitig mobilitätseingeschränkte Personen ein wesentliches Hindernis dar. Selbst wenn die unverhältnismässig hohen Kosten eines Lifts aufgewendet würden, bliebe der Zugang im Verhältnis zu den leicht (d.h. von der R-Strasse ebenerdig zugänglichen) Liegenschaften, ein nachteiliges Erschwernis (Beschwerde, S. 12 f.). Zum selben Ergebnis sei im Übrigen die fach- und ortskundige Baukommission gekommen, welche die Erteilung einer Ausnahmebewilligung beantragt habe.