Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb dies heute nicht (mehr) möglich sein solle. Abgesehen davon würden die Argumente betreffend mangelhafter Eignung oder fehlendem Bedarf eher auf die Bestimmung selbst abzielen bzw. diese in Frage stellen. Sollten sich die Verhältnisse derart verändert haben, dass die geltende Nutzungsvorschriften nicht mehr sinnvoll seien, wäre dies im Rahmen eines Nutzungsplanungsverfahrens zu korrigieren. Die Gemeindebehörden zögen dies gegenwärtig allerdings nicht in Betracht.