3. Subeventualiter zu Ziff. 2 lit. a): Die Ausnahmebewilligung für die Nutzung des Raums B3 (ehemals "Yogaraum") zu Wohnzwecken sei unter der Auflage zu erteilen, dass bei einem Mieterwechsel diese Räume für Gewerbe (nicht störendes Gewerbe mit wenig Publikumsverkehr) auszuschreiben sind. Können diese Räume für ein solches Gewerbe nicht innert einer Frist -4- von 3 Monaten seit Ausschreibung zu marktüblichen Bedingungen vermietet werden, dürfen sie als Wohnung vermietet werden. 4. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.);