b) Die Ausnahmebewilligung für den Raum B1 (ehemals "Büroraum L._____") sei zu erteilen mit der Auflage, bei Mieterwechseln den Raum für Gewerbe (nicht störendes Gewerbe mit wenig Publikumsverkehr) auszuschreiben. Kann der Raum für ein solches Gewerbe nicht innert einer Frist von 3 Monaten seit Ausschreibung zu marktüblichen Bedingungen vermietet werden, darf der Raum als Wohnung vermietet werden.