1. Der Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, BVURA.23.533 vom 24. Januar 2024 betreffend das Baugesuch für die Umnutzung Gewerbe- zu Wohnraum, Parzelle aaa, BG-Nr. 2021-55 sei aufzuheben, und es sei für die Wohnnutzung im Raum B3 (ehemals "Yogaraum") und im Raum B1 (ehemals "Büroraum L._____"), je R- Strasse b, Q._____, eine Ausnahmebewilligung zu erteilen; eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung und Erteilung der Ausnahmebewilligung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter: a) Die Ausnahmebewilligung für den Raum B3 (ehemals "Yogaraum") sei zu erteilen;