2. Am 24. Januar 2024 vereinigte das BVU, Rechtsabteilung, die Verfahren BVURA.22.496 und BVURA.23.533 und fällte folgenden Entscheid: 1. Die Beschwerden gegen die Entscheide des Gemeinderats vom 22. August 2022/11. September 2023 werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten der Verfahren, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 322.–, insgesamt Fr. 2'322.–, werden vollumfänglich der A._____ AG, Q._____, auferlegt. 3. Parteikosten werden keine ersetzt.