C. 1. Mit einer als Einsprache bezeichneten, undatierten Eingabe (Postaufgabe: 19. Februar 2024; Posteingang beim DVI: 20. Februar 2024) erhob der Beschwerdeführer beim DVI sinngemäss Beschwerde gegen dessen Entscheid vom 20. November 2023. Diese wurde gleichentags durch das DVI an das Verwaltungsgericht weitergeleitet. -3-