A. Mit Verfügung vom 8. September 2023 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A._____ den Führerausweis auf unbestimmte Zeit ab dem 2. März 2023 und machte die Wiedererteilung des Führerausweises von einer verkehrsmedizinischen Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung und von einer verkehrspsychologischen Begutachtung abhängig, wobei in beiden Gutachten die Fahreignung bejaht werden müsse.