5. Die Beschwerdestelle SPG ersuchte in der Beschwerdeantwort vom 8. März 2024 darum, auf die Beschwerde nicht einzutreten. 6. Der Sozialausschuss Q._____ beantragte in der Beschwerdeantwort vom 3. April 2024 die Abweisung der Beschwerde. 7. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 19. Juni 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: