B. 1. Gegen den Entscheid des Sozialausschusses erhob A._____ mit Eingabe vom 5. April 2023 Beschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, mit folgenden Anträgen: -3- 1. Ziffer 1 sei aufzuheben und die Kosten gemäss Kostenvoranschlag zu übernehmen. 2. Ziffer 3 sei neu zu formulieren und die Kostengutsprache sei bis zum Abschluss der Behandlung zu erteilen. 3. Auf allfällige Verfahrenskosten sei zu verzichten. 2. Am 22. Januar 2024 wies die Beschwerdestelle SPG, die Beschwerde ab.