Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 22. Januar 2024 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____, geb. tt.mm.jjjj, bezieht seit dem 1. Juni 2018 materielle Hilfe von der Gemeinde Q._____. Mit Ernennungsurkunde des Bezirksgerichts Baden vom 3. November 2021 wurde B._____, Soziale Dienste Q._____, zum Beistand von A._____ ernannt; deren Handlungsfähigkeit wurde jedoch nicht eingeschränkt.