Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer auch diesbezüglich keinerlei Belege vorlegt, sind seine Behauptungen offensichtlich masslos übertrieben. Der Beschwerdeführer befindet sich als geschiedener Mann in der gleichen Situation wie andere Landsleute, die im Kosovo verblieben sind und sich scheiden liessen beziehungsweise als Geschiedene in den Kosovo zurückkehren.