Daran ändern weder die allgemein gehaltenen, theoretischen Ausführungen des Beschwerdeführers über Paare, die sich eine Auszeit nehmen, noch die Hinweise auf Studien über Paare, die nach einer Auszeit wieder zusammenfinden. Noch weniger ist der Hinweis auf Angelina Jolie und Brad Pitt, welche sich getrennt und wieder zusammengefunden hätten, Beleg dafür, dass beim Beschwerdeführer und seiner Ehefrau trotz des Getrenntlebens von einer fortbestehenden Ehegemeinschaft auszugehen wäre. Der Beschwerdeführer bringt nichts vor, was konkret darauf hindeuten würde, dass die Eheleute aktiv daran wären, ihre ehelichen Probleme zu lösen und wieder zusammenzufinden.