2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'600.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 180.00, gesamthaft Fr. 1'780.00, sind von der Beschwerdeführerin bzw. ihren gesetzlichen Vertretern zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin den Regierungsrat des Kantons Aargau den Schulrat des Bezirks R._____ die Gesamtschule Q._____ Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten