6. Wie die Vorinstanz zu Recht erwog, bestehen keinerlei Anzeichen dafür, dass sich die Schulleitung bei der Einteilung der Kindergartenschülerinnen und -schüler von sachfremden Kriterien leiten liess (vgl. die Stellungnahme der Schule Q._____, Co-Leitung Kindergarten, vom 13. Juli 2023 [Beschwerdebeilage], wonach über 190 1. Kindergartenkinder auf 18 Abteilungen an 6 Standorten zu verteilen waren). Es ist nicht erkennbar, dass -8-