5.3.3. Der gerade Verlauf der T-Strasse führt zu guten Sichtverhältnissen. Neben den erwähnten versetzt markierten Parkfeldern tragen Rabatten auf der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung bei. Die Quartierstrasse in der Tempo- 30-Zone bietet daher gute Bedingungen für Fussgängerinnen und Fussgänger, unabhängig davon, dass sie kein Trottoir aufweist. Dies gilt umso mehr, als die vorinstanzlichen Feststellungen, wonach der Verkehr hauptsächlich von Anwohnerinnen und Anwohnern stammt, die Kenntnis vom Schulweg haben, von der Beschwerdeführerin nicht infrage gestellt wird.