3. Der Regierungsrat erachtete es als nachvollziehbar, dass der Bezirksschulrat den Wegabschnitt auf der T-Strasse als kein unzumutbares Sicherheitsrisiko für die Beschwerdeführerin bezeichnete. Dabei handle es sich um eine Quartierstrasse mit Tempo 30, die gerade verlaufe und auf der Fahrbahn über einige markierte Parkfelder verfüge. Diese mit Zwischenabständen angelegten Parkfelder würden zur Verkehrsberuhigung beitragen. Bei der T-Strasse handle es sich um eine siedlungsorientierte Quartierstrasse, weshalb der Verkehr hauptsächlich aus Anwohnerinnen und Anwohnern bestehe, denen bewusst sei, dass die Strasse auch als Schulweg diene.