2. Mit dem angefochtenen Beschluss wird bestätigt, dass das Gesuch von A._____ um Umteilung in einen anderen Kindergarten abzuweisen ist und sie somit auch im Schuljahr 2024/25 den Kindergarten "I" zu besuchen hat. -4- Dadurch ist sie beschwert und somit zur Beschwerde befugt (§ 42 lit. a VRPG). 3. Die übrigen Beschwerdevoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die rechtzeitig erhobene Beschwerde ist einzutreten.